Pagus Ossendorf

Die älteste urkundliche Erwähnung des Namens Ossendorf stammt aus dem Jahre 1100, und zwar wird Ossendorf in einer Urkunde über den Verkauf eines Paderborner Stiftsgutes an das Kloster Abdinghof erwähnt. In dieser Urkunde wird Ossenthorpe „pagus“ genannt. Ostendorf schreibt hierzu: „Pagus kann mit Dorf, Mark oder Feldflur nicht richtig übersetzt werden. Das Wort „pagus“ ist ein Rechtsbegriff, es bezeichnet einen selbständigen Rechtsbezirk und zeigt uns, dass Ossendorf, wie wir es 1231 als einen in sich geschlossenen kirchlichen Rechtsbesitz kennen lernen, schon 1100 ein fest umgrenzter politischer Rechtsbezirk war. Außerdem befand sich in Ossendorf eine domkapitularische Obödienz, d.h. ein dem Paderborner Domkapitel gehöriges Gut. Die domkapitularischen Obödienzen sind ein Teil der ältesten Besitzungen des Domstiftes. Sie wurden aus dem allgemeinen Besitz des Domstiftes ausgesondert, als Bischof Meinwerk nach dem Brand im Jahre 1000 einen eigenen Bischofspalast bauen und das bischöfliche Vermögen ebenfalls aus dem bisherigen gemeinsamen Besitz ausscheiden ließ. Wenn nun bei einer domkapitularischen Obödienz nicht nachgewiesen werden kann, dass sie nach 1000 erworben wurde, so darf man annehmen, dass sie zum Stammbesitz der Paderborner Kirche gehörte, welche bei der Gründung der Diözese ihr aus Königsgut übergeben wurde. Für ehemaliges Königsgut in Ossendorf scheint auch der Kirchenpatron Johann-Baptist zu sprechen.“

Das Königsgut entstand nach den Sachsenkriegen durch Beschlagnahme verlassener Landgüter und durch Besitznahme solcher Güter, deren Eigentümer verjagt, des Landes verwiesen oder anderweitig angesiedelt wurden. Das Königsgut in Ossendorf kam später durch Schenkung an die Paderborner Kirche.

Dieses Paderborner Stiftsgut erwarb im Jahre 1100 der Abt Gumbert der Benediktinerabtei Abdinghof von einem gewissen Godiko für 20 Mark Silber. Derselbe erhielt dafür aus dem Klosterschatz einen „calix fusus argenteus marcarum triginta“, in welchem das Martyrium des hl. Stephanus eingegraben war.

Bestätigt wurde diese Erwerbung unter dem Königsbann auf dem Thunnersberg im Gerichte des Erpho.1) (Wigand, Archiv I,S.55) Bischof Heinrich von Paderborn bestätigt diese Erwerbung ebenfalls, woraus hervorgeht, dass es sich um königliches Stiftsgut handelt.(Schaten)

Im Jahre 1151 erfahren wir, dass Paderborn auch in Nörde Stiftsgut besaß. Die kirchlichen Stiftgüter unterstanden der „advocatia“ oder Vogtei in Peckelsheim, der im Jahre 1100 der Graf Heinrich von Rietbike(Rietberg) vorstand. Er wohnte in der Burg zu Peckelsheim.

Später bezeichnet sich Friedrich der Streitbare, Graf von Arnsberg und Rietberg in einer Urkunde als „Graf vom Donnersberge, Vogt der Paderborner Kirche im Gau Ossendorf“. Zu diesem Gau gehörten Ossendorf, Menne, Nörde, Hohenwepel und Engar.

1) Der Donnersberg (Dunrisberg,Thonresberg) war ein alter Gerichtsplatz zwischen Warburg und Wormeln. Hier wurde bis ins 15.Jahrhundert das Hoch- oder Grafengericht abgehalten.