Wethen im Grenzkampf

Quelle: Internetseite der Ortschaft Wethen ( Waldeckischer Geschichtsverein )

Die Diemel ist als Fluß zu klein und wurde weder im Altertum von den vorstoßenden Stämmen noch in Mittelalter und Neuzeit von geistlichen und weltlichen Herren beachtet und eingehalten. Paderborn hielt Jahrhunderte an seinen Rechten in der Grafschaft Waldeck fest wie auch die waldeckschen Grafen als ehemalige Vögte Paderborns an ihren dort erworbenen. Vom 15. Jahrhundert ab entstanden teilweise Spannungen mit Warburg, nachdem es durch den Erwerb der Asseler Mark Anlieger von Waldeck geworden war.

Am 17. März 1329 bekundet Graf Heinrich von Waldeck, daß zwischen Waldeck und beiden Städten Warburg Freundschaft geschlossen ist; welcher Streit voraus ging, ist nicht benannt. Beide Parteien verpflichten sich, keinen Bürger des andern zu bekümmern, ohne vorher bei der Gegenseite Recht gesucht zu haben. Bei Streitigkeiten mit Paderborn soll dieser Vertrag niemand an seiner Pflicht hindern. Bezeichnend für die Einstellung der beiden Seiten ist der Schlußsatz: Bei Zwietracht über Punkte dieses Vertrages sollen beide acht Tage nach Mahnung je zwei Freunde nach Volkmarsen senden, und die sollen nicht eher voneinander gehen, bis die Sache beigelegt ist (Veröffentl. d. Histor. Kommission d. Provinz Westfalen Bd. IV Heft l  S. 48). Die Stadt Warburg war damals bereits wirtschaftlicher und geistiger Mittelpunkt im mittleren Diemeltal geworden und wurde auch von den Einwohnern Wethens Tag um Tag aufgesucht.

Um 1400 versuchte das Erzbistum Köln, an der West- und Nordgrenze Waldecks sein Gebiet auszudehnen. Am l. Feb. 1430 ordnete Erzbischof Dietrich von Köln als Vorsteher des Stifts zu Paderborn an, eine Landwehr und einen Knick nebst steinerner Warte an der Diemel zu errichten. Vom Gradberg äugte damals ein Wärter herüber, zu dessen Bezahlung beitragen sollten: die Klöster von Hardehausen und Willebadessen, die Herren von Peckelsheim, Großen- und Lütgeneder, Eißen, Wepelde, Dössel, Menne, Ossendorf, Nörde, Rimbeck, Scherfede und von der Bonenburg. Der Abt des Kl. Hardehausen hatte das Geld einzusammeln und den Wärter zu bezahlen (StA Münster: K1.Hardehausen U 787a)

Zwischen den Herren von Wethen und Asseln hatte stets ein freundschaftliches Verhältnis geherrscht, das durch verwandschaftliche Bande noch gestärkt wurde. Etwa l km von der Gemarkungsgrenze entfernt, steht heute am Wege nach Rimbeck der Rest der ehemaligen Burg Asseln. Gleich daneben liegt ein Hügel, auf dem die Kapelle gestanden haben soll. Die Flurbezeichnungen Nr. 143-148 (S. 11) weisen noch auf die Nähe der ehemaligen Siedlung hin. Zur besseren Verbindung wurde der „Bohlweg“ durch das sumpfige Gelände des Bruchs gelegt. Die Herren v. Asseln besaßen ein Erbbegräbnis in der Kirche zu Wethen. Als gemeinsamer Geistlicher wirkte 1378 Detmar Gockenius als Pastor in Wethen und Kaplan in Asseln; er bekundet, daß die Streitigkeiten über die Grenzen der Marken Wethen und Asseln zwischen Heinrich von Asseln und Wedekind von Wethen beigelegt sind (StA Marburg: Wald. A.U. 4368).

Burg, Dorf und Flur hatten die Herren vom Calenberge erworben. Die Sage erzählt, der Ritter von Kalenberg sei in Geldverlegenheit gekommen. Er wandte sich an Kloster Hardehausen, kam aber erst spät abends dort an, als Abt und Konvent schliefen. Als alter Junggeselle und Letzter seines Geschlechts wollte er seinen gesamten Besitz in Asseln dem Kloster schenken. Der Pförtner wies ihn jedoch zu solch ungelegener Zeit ab. Darüber war der Kalenberger so erbost, daß er sofort nach Warburg weiter ritt und den Bürgermeister aus dem Schlaf weckte. Der nahm ihn freundlich auf und gab sofort das gewünschte Darlehn aus dem städtischen Geldkasten. Der Ritter zeigte sich erkenntlich und setzte die Stadt als Erben ein. Der Volksmund traf den Kern der Sache mit dem Wort: „Wann Hardehusen doiet slapen, Warburg doiet waken.“ Diese Sage wird auch so erzählt, als sei der Ritter zunächst nach Wethen gekommen, sei zu nachtschlafender Zeit abgewiesen und darauf nach Warburg geritten. Als gute Geschäftsleute verstanden Bürgermeister und Rat, die Geldschwierigkeiten des Ritters Rabe vom Kalenberge zu nutzen und die Asseler Mark ebenso wie den Blankenroder Wald an sich zu bringen. Der Gemeindebezirk der Stadt Warburg setzt sich infolgedessen aus drei getrennten Teilen zusammen:

der Stadt mit der umliegenden Feldmark 10 617 Morgen, dem Warburger (Blankenroder) Wald 3 355 Morgen, der Asseler Feldmark l 559 Morgen

Von der Asseler Mark gehören rd. 763 Morgen Einwohnern von Wethen, Ossendorf und Rimbeck, die nach Warburg steuerpflichtig sind; das städtische Besitztum umfaßt rd. 418 Morgen Wald und 378 Morgen Land, Wiese und Weide (Warburger Kreiskalender 1925). Anscheinend erhielt der Ritter vor 1406 ein größeres Darlehen und 1406 ein weiteres, durch das er die Asseler Mark mit dem Recht der Wiederlose verkaufte. Unter denselben Bedingungen wurde nochmals 1444 ein Kapital von 500 Gulden gegeben: „Ich Raven von dem Calenberge und Anne seine eheliche Hausfrau verkaufen durch diese Urkunde den Städten Wartberg unser Dorf zu Asseln mit all seiner Slachte Nutte (Nutzung), Renten, Gebäuden, Gerichte, Herrlichkeit, Gerechtigkeit und Tobehorunge…“. Die Einlösung behielt sich der Ritter für die nächsten 10 Jahre vor, übte sie aber nicht aus. Der Bischof von Paderborn stimmte als Lehnsherr dem Verkaufe zu. Im Jahre 1770 nutzte die Stadt Warburg die Burg Asseln als Steinbruch und ließ die Dämme in der Diemel bauen.

Über die Abgrenzung des Asseler Waldes entstanden zwischen Waldeck und Warburg „Irrungen und Zweiungen“, die 1493 anfingen und bis ins Jahr 1498 dauerten; dann kam ein Vergleich zustande, an den sich keine der beiden Parteien streng hielt. Die Einwohner von Wethen wollten in der Asseler Mark ihre bisherige Hute weiter ausüben, die Rinderherden gingen auf Weide und Trift, die Schweine auf Stoppelfelder und zur Mastzeit in den Wald, den auch die Warburger als ihr Eigentum betrachteten. Der Graf von Waldeck ließ bei Billinghausen auf der Nordseite der Diemel ein Zollhaus errichten und erhob dort Abgaben. Er versuchte, das Bergwerk Blankenrode, die Bleikuhlen genannt, an sich zu bringen. „1444 haben die Waldecker die Bergleute überfallen, das Werkzeug genommen und geschlagen“ (StA Münster: Fürstl. Paderb. Kanzlei II l37). Blankenrode stand Stift und Kirche Paderborn zu. Mit den Schweinen und dem Rindvieh von Wethen wurde man im allgemeinen leichter fertig. Ertappte man die Hirten auf frischer Tat, wurde eine Buße angesetzt, im Wiederholungsfall auch zur Pfändung geschritten. Dann schaltete sich wohl der Amtmann in Rhoden ein, u. U. gar der Graf; sie baten um Erlaß oder Ermäßigung der Strafe oder setzten sich für die Freigabe der gepfändeten Tiere ein. Umgekehrt schrieb auch mal der Rat der Stadt Warburg an die genannten waldeckischen Amtsstellen, den Betroffenen von Wethen gütlich zuzureden, damit sie die Buße zahlten. Nicht so schnell ließen sich hoheitliche Streitfragen schlichten, die die Herren selber betrafen. Darüber berichten die Warburger Ratsakten (Beziehungen zu Waldeck):

1542 Als die Grafen von Waldeck das Zollhaus gegen Billinghausen am Fuße des städtischen Waldes aufrichten ließen, zogen unsere Schützen mit vier Quaderschlangen nach dem Walde, rissen das Zollhaus nieder und quartierten sich in das Dorf Wrexen ein. -Damals wurde also grobes und schweres Geschütz aufgefahren: vier großkalibrige Rohre zeigten auf das Zollhaus.

1544 Abermals gegen Waldeck ausgezogen und zwar, weil der Graf von Waldeck den Evert von Calenberg zu Westheim feindlich überfallen und die hiesige Stadt demselben auf freundliches Ansinnen half. – Der Kalenberger wollte mit dem Gericht zu Wethen belehnt werden, er beanspruchte auch das „lütge Gehölz“ zwischen Germete und Wethen; beides lehnte der Graf ab (StA Marburg: Wald. A. 115 Verz. 6). Gleichzeitig beschwerte sich Canstein, der mit einigen Hufen der Audaxer Mark belehnt war, beim Rentmeister zum Dringenberge über die waldeckschen Untertanen zu Welda,daß „sie wegen der Hude und Drieb die Germeter vor einen Deich wollen pfänden“.

Am Donnerstag nach Neujahr holten zwei Warburger Bürger mit ihren Karren Holz in der Asseler Mark. Bei ihrer Rückkehr wurden sie auf freier Strecke angehalten und ihre Sachen zum Pfand genommen, obwohl sie sich nicht auf waldeckschem Grund und Gerechtigkeit befanden und aufgehalten hatten. Als sich beide weigerten, lief ein Mann nach Wethen hinein und holte Verstärkung, die ihnen die Äxte abnahmen. Der Rat der Stadt Warburg erbat darauf Weisung vom Paderborner Statthalter des Erzbischofs von Köln. Dieser unterbreitete die Angelegenheit Gräfin Anna von Waldeck. Ferner liegen Beschwerden über das Befahren der Diemelwiesen durch waldeckische Untertanen vor. Da es sich nicht um staatswichtige sondern nichtige Dinge handelt, besänftigt Hermann v. Mengesche die Gemüter und rät zur gütlichen Einigung. Die Grafen Philipp der ältere und jüngere sagen zu und wollen zu einer Besichtigung kommen. Der Frieden wird wieder hergestellt.

1545 und 1546 liegen Beschwerden von beiden Seiten vor: bei Billinghausen hüten die Warburger Bürger hart in die Zäune und um die Wiesen, im Asseler Walde überfallen Waldecker die Warburger und nehmen ihnen Äxte und Ketten auf einem Gebiet ab, auf dem Waldeck nie eine Gerechtigkeit zugestanden wurde. Gräfin Anna erinnert daran, daß die Herren zu Brobeck einst die Asseler Mark zu Lehen trugen. Nach deren Tode ist sie an Waldeck übergegangen. In einem weiteren Schreiben erinnert sie an den 1542 gebrochenen Landfrieden, als Tausende zu Fuß und Pferde das Zollhaus bei Billinghausen zerstörten.

1547 kam endlich die kochende Volksseele zu ihrem Recht. Der Warburger Bericht meldet: Unsere Schützen rückten in voller Rüstung mit einigem groben Geschütz ins Asseler Holz, nahmen das Dorf Wethen im Sturm ein und etliche 50 Eingesessene gefangen, hielten sie einen ganzen Monat in der Altstadt im Wirtshaus zur Glocke fest. Die Verpflegung kostete mehrere hundert Taler. Graf Philipp der Jüngere beschwert sich in einem Bericht (Montag nach Exaudi) an den Bischof in Münster über die Vorfälle, daß die Warburger aus lauter Mutwillen im Asseler Holz, auf waldeckschem Boden hart vor der Stadt Rhoden gelegen, über hundert fruchtbare Bäume geschlagen haben. Er ritt sofort zur Stelle und traf noch 14 Kerle. Dann sind die Warburger nochmals mit etlichen hundert Mann eingefallen. In Wethen haben sie sich gebärdet, als wären sie in einer offenen Fehde. Sie drangen mit etlichen hundert Mann, aufgerichtetem Fähnlein und etlichem Feldgeschütz in das Dorf ein, brachen Häuser und Kasten auf und führten manches nicht allein draußen vor dem Dorf sondern auch aus ihm mit gewaltiger Hand fort. Franz, Bischof zu Münster, wie Rembert, Bischof zu Paderborn, wünschen keine Gewalt, mahnen nach beiden Seiten zur Ruhe. Paderborn befiehlt, die Gefangenen frei zu geben. Allmählich kehrt die Ernüchterung ein. Auf einer Tagsatzung soll eine Bereinigung vorgenommen werden. Die Warburger ziehen ihren Wachtposten vom Heimberg, wo er 22 Tage die waldecksche Grenze beobachten mußte, zurück. Der Vorfall beschäftigt das Reichskammergericht (StA Münster: Fürstl. Paderb. Kanzlei II 147). Es wurden Kommissare ernannt, die Besichtigungen vornehmen und Berichte erstatten mußten. Die Verhandlung wurde zunächst in Speyer geführt, dann in Warburg, wo man über hundert Zeugen vernahm.

(ANMERKUNG:  Dr. Hermann Steinmetz, Karlsruhe, hat in „Mein Waldeck, Beilage der Waldeckischen Landeszeitung für Heimatfreunde, November 1969“, einen Artikel  „Überfall der Warburger aus Wethen. Eine spätmittelalterliche Verteidigungsanlage um Kirchturm und Friedhof“ veröffentlicht, der weitere Einzelheiten enthält; der Text ist zu finden auf www.wethen.de/steinmet.htm)

Nachdem viel Tinte verschrieben und Zeit hingegangen war, wurden die Parteien Streit und Kosten leid. Sie schlossen am letzten August 1559 in Dalheim den „sogen. Paderbornischen und Waldeckischen Ahnlaiß oder Compromiß“, woraus sich der Hauptvergleich vom 27. Sept. 1560 ergab und der frühere Zustand im wesentlichen wieder hergestellt wurde: die Landesschnade zwischen Waldeck und Paderborn von Stadtberg (Niedermarsberg) bis Scherfede soll die Diemel sein, die Zivilgerichtsbarkeit der auf paderbornischem Gebiet wohnenden waldeckschen Untertanen bleibt Waldeck, ebenso der auf der Nordseite der Diemel errichtete Zoll (die paderbornischen Untertanen sollen zollfrei sein), die Rechte des Abts vom Kl. Hardehausen wie auch seine Fischerei in der Diemel bleiben ungeschmälert, die Grenze zwischen Waldeck und Warburg im Asseler Holz soll sich nach der bisherigen Landschnade richten und vom Richwischer Tal hinauf zum Nehlbrunnen gehen; Waldeck mag sich in dem Warburger Anteil des Asseler Holzes neben dem Paderborner mit der Jagd gebrauchen. Ein Kompromiß wurde geschlossen, das man billiger vorher hätte haben können. Warum nur „haben Wartberg und Waldeck vergangener Jore geikkert und in Unrowe gegeneinander geraten“?

Wer war nach diesem Vergleich nun der eigentliche Leidtragende, da es doch weder Sieger noch Besiegte gegeben hatte? Das war Jobst Nolten, der Wirt vom Gasthaus zur Glocke. Nach dem Überfall auf Wethen ließ Jacob von Menne, der Rentmeister zum Dringenberg, bei ihm bis zu 20 Gefangene unterbringen und verpflegen. Sie lagen bis zu sieben Wochen dort und verzehrten an die hundert Taler. Als die Männer abzogen, versicherte Menne glaublich, die Zehrung würde bezahlt. Nach vielfacher Mahnung sagte er, die Warburger als die Nutznießer der Asseler Mark würden zahlen. Darüber starb Jost Nolte. Seine Witwe Gödeke – sie hatte sich demnach wieder verheiratet- wandte sich am 23. Mai 1567 an Bischof Rembert von Paderborn, er möge sich ihrer und der armen Kinder erbarmen und die Bezahlung veranlassen. Er schrieb auch an den Rat der Stadt, der aber die bischöfliche Bitte nicht beachtete. Infolgedessen beauftragte der Bischof von Münster auf eine erneute Bitte der Witwe am 26. Januar 1570 den Warburger Rat, sich mit ihr zu vergleichen. Der Sohn Georg forderte am 8. Feb. 100 Taler. Auf erneute Eingaben an den Bischof zu Münster befahl dieser am 30. März 1573 die Zahlung. Der Rat scheint taube Ohren gehabt zu haben, denn am 12. Januar des nächsten Jahres ließen Drost Friedrich Westphal und Johann Plettenberg, Rentmeister zum Dringenberg, eine nochmalige Aufforderung ergehen. Über ihren Erfolg schweigen die Akten. Wir wollen annehmen, daß die Forderung nun erfüllt wurde. Warum zögerte der Rat so lange mit der Erledigung? Wahrscheinlich ging es ihm um die „Zuständigkeit“: der Rentmeister vom Dringenberg hatte das Quartier für die Gefangenen bestellt, also mochte er auch zahlen. Wir sind sonst eine großzügige Behandlung solcher Angelegenheiten vom Rat der Stadt Warburg gewohnt. Von Dank strömt z.B. ein Brief des Bürgermeisters und des Rats der Nachbarstadt Rhoden an Warburg über, die Hilfe nach dem großen Brande von 1540 mit Bier, Brot und Speck sei köstlich gewesen. „Die Herren hatten ihr um Gottes willen in solcher Not und Betrübnis einen Zentner Speck und zwei Legelen Biers geschickt, damit die armen verbrannten Leute im ersten Angriff sich davon erholen und erquicken können“.

Dem Angriff der Warburger auf Wethen stehen wir heute verständnislos gegenüber. War man vielleicht gereizt durch die Haltung der Evangelischen? 1547 schlugen sich die im Schmalkaldischen Bund vereinigten Fürsten – und dazu gehörte auch der Graf von Waldeck – mit den Katholiken. Vielleicht sah man hier eine Gefahr wie in den „Herrenlosen Knechten“ (den Landsknechten, die entlassen und ohne Tätigkeit und Einkommen waren). 1536 sind in den Fasten etliche tausend Knechte vorhanden gewesen und gewillt, ihren Paß und Weg durch das Stift Paderborn mit Gewalt durch das Stift Paderborn zu nehmen, und so haben die Amtsleute unseres Fürsten die ganze Landschaft aufgeboten, solchem Paß mit Gewalt zu widerstehen, schreibt der Chronist;. für das Jahr 1545 wie 1552 gilt dasselbe. Vielleicht sind von ihnen zur Fastnacht 1540 die „Schodüweltänzer“, die sich eine Maske mit dem Teufelsantlitz vorbanden und von Wormeln und Wethen kamen, oder 1541 die Schwerttänzer – Schmiedeknechte tanzten auf Fastnacht den Schwerttanz – aus Wormeln, Wethen und Bühne von ihnen gestellt worden. Heute ist jede Erinnerung an solche Tänze geschwunden.

Gewiß sind mit dem Receß von 1560 nicht alle Schwierigkeiten behoben, es gibt auch weiterhin von beiden Seiten Übergriffe, mit denen sich die Landesherren beschäftigen müssen. Entscheidend ist der Geist der Verträglichkeit und Duldsamkeit, der trotz des verschiedenen Bekenntnisses, das sich im Laufe des 17. Jahrhunderts ergibt und zu einer glaubensmäßig reinen Scheidung der Dörfer führt, bei solchen Gelegenheiten durch sachliche Entscheidungen eine gerechte Ordnung herbei führt. 1577 verkauft Gräfin Anna von Waldeck für ihre Söhne Philipp, Franz und Bernhard an das Stift Hardehausen 30 Malter Frucht jährlich aus Wethen und Wrexen für 1000 Gulden und aus der Dörpeder Mark zahlen die Pflichtigen, die in Westheim wohnen.

Wie bewegt war doch die geschichtliche Vergangenheit dieser Landschaft, müssen wir rückblickend feststellen. Staaten entstanden und zerfielen. Wir denken heute in größeren Räumen. Nordrhein-Westfalen und Hessen geben sich als Bundesländer „am Diemelstrom“ die Hand, während sich die Techniker anschicken, den Weltraum zu erforschen und die Politiker, ihn zu beherrschen. Uns allen wäre geholfen., wenn sich auch der sittliche Maßstab in solcher Weise entwickeln könnte und zur Geltung käme.

Dieser Auszug aus Waldecksche Ortssippenbücher Band 8 / Wethen wurde veröffentlicht auf http://www.wethen.de.

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